AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

  1. Geltungsbereich
    1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Hotelaufnahmevertrag) mit Hotel Weinhaus Weiler (nachfolgend der einfachheithalber auch „Hotel“ genannt) Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
    1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotel Weinhaus Weiler in Schriftform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
    1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.
  2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
    2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel Weinhaus Weiler zustande. Ihr steht es frei, die Zimmerbuchung in Schriftform zu bestätigen
    2.2 Vertragspartner sind das Hotel Weinhaus Weiler und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel Weinhaus Weiler gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel Weinhaus Weiler eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt
    2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel Weinhaus Weiler verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Weinhaus Weiler beruhen.
  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    3.1 Hotel Weinhaus Weiler ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten – bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
    3.3 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
    3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
    3.6 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäss vorstehender Nummern 3.5 und/oder 3.6 geleistet wurde.
    3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
    4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Hotel Weinhaus Weiler geschlossenen Vertrages bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
    4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
    4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht – oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Rücktritt des Hotels
    5.1 Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    5.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäss Ziff. 3.5 und/oder 3.6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    – Zimmer oder Räume Schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    – Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    – Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
    – Ein Verstoss gegen oben genannte Ziff. 1.2 vorliegt
    5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
    6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
    6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  7. Haftung des Hotels
    7.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen – oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,- € und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis 800,- €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 2.000,- € im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
    7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der öffentlichen Tiefgarage oder einem öffentlichen Parkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 7.1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
    7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit grösster Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 7.1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  8. Schlussbestimmungen
    8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Oberwesel.
    8.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
    8.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: März 2012

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

  1. Geltungsbereich
    1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotel Weinhaus Weiler  (nachfolgend der einfachheithalber auch „Hotel“ genannt) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
    1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. I Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
    1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.
  2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
    2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Hotel Weinhaus Weiler zustande; diese sind Vertragspartner.
    2.2 Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
    2.3 Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf eine vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gerung zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines aussergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
    2.4 Alle Ansprüche gegen Hotel Weinhaus Weiler verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hotel Am weissen Turm GmbH beruhen.
  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    3.1 Hotel Weinhaus Weiler ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten – und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
    3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese – und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
    3.3 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    3.4 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
    3.5 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 3.4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern, bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
    4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Hotel Weinhaus Weiler geschlossenen Vertrages bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches – oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
    4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt, sofern nicht ein Fall gemäss Nr. 4.1 Satz 3 vorliegt.
    4.3 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. Und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
    4.4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswertestes 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
    4.5 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. Und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
    4.6 Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummer 4.3 bis 4.5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht – oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Rücktritt des Hotels
    5.1 Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    5.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäss Ziff. 3.4 und/oder 5.3 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    5.4 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    – Veranstaltungen unter irreführender – oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    – Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    – Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
    – Ein Verstoss gegen oben genannte Ziff. 1.2 vorliegt
    5.5 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
    6.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
    6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen des Hotels zu mindern.
    6.3 Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
    6.4 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
    6.5 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
  7. Mitbringen von Speisen und Getränken
    Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
  8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
    8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlagung technische – und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen -, in Vollmacht – und auf Rechnung des Kunden.
    Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
    8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
    8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
    8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden, geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
    8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen – oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten – oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
    9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige -, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
    9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
    9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessen Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht – oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  10. Haftung des Kunden für Schäden
    10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, Haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
    10.2 das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  11. Schlussbestimmungen
    11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Oberwesel.
    11.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
    11.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam – oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: März 2012

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
OS-Plattform

Das sagen unsere Gäste

“Gelebte Gastfreundschaft”

Das Weinhaus Weiler kann man nur empfehlen. Die Zimmer sehr sauber und zweckmäßig. Das Frühstück abwechlungsreich und reichhaltig.
Das Essen im Restaurant hervorragend, die kleine Terrasse ein Kleinod mit einer Vielzahl von Pflanzen und Blumen. Die Tische sehr liebevoll eingedeckt. Sehr gut geführtes kleines Hotel und tolles Restaurant. Die Chefin sehr hilfsbereit, kompetent und sympathisch. Allerdings sollte man wissen, dass die Fenster Nachts geschlossen bleiben sollten wegen der Bahntrasse. Bei geschlossenen Fenster ist davon nichts zu hören.

Claudia W

„Klasse Wochenende in Oberwesel“

Wir Reisen ja viel haben aber eher selten solch ausgezeichnete, liebe Gastgeber kennenlernen dürfen. Man merkt ab der ersten Sekunde wenn man das Haus betritt die Klasse Gastfreundschaft, die einem entgegen gebracht wird. Auch der Service hier ist toll. Sehr aufmerksam und schnell. Empfehlen kann ich den Kalbstafelspitz mit Kartoffeln und Spitzkohl. Super lecker. Wir kommen 100% ig wieder. Nochmals Danke für das wunderbare Wochenende.

Michael Krefeld

„Und WIR kommen wieder 1000 %“

Ein sehr schönes und auch sehr altes Hotel in Oberwesel. Es liegt direkt hinter der Stadtmauer. Wir waren allein in diesem Jahr zum 2. MAL dort und es wird nicht das letzte Mal gewesen sein. Der Service, die fantastische Küche, das exzellente Frühstück usw.!

Achim

„Toller Wanderurlaub“

Wir sind von Frau Weiler bezüglich unserer Wanderrouten und Abläufen im Programm sehr gut beraten worden; Kartenmaterial stellte sie uns ebenfalls zu Verfügung. Der Rheinburgenweg den wir an 2 Tagen bewandert haben ist wundervoll und mit vielen tollen Aussichten auf den Rhein und die Weinberge versehen! Im Hause Weiler wird man betreut wie ein Premium Gast und nicht (wie in vielen Hotels) wie eine Zimmernummer!

Stefan Mertes

„Spitzenaufenthalt am Rhein“

Wir hatten uns für 10 Tage im Weinhaus Weiler einquartiert. Wir wurden sehr freundlich empfangen und haben uns die ganze Zeit sehr wohl gefühlt.
Die Zimmer sind rustikal und sehr stilvoll eingerichtet, bieten aber alles was man von einem Hotelzimmer erwartet. Das Frühstück ist reichlich und eventuelle Wünsche werden problemlos erfüllt. Besonders hervorzuheben ist die sehr gute Küche. Hier werden regionale Spezialitäten (Rheinischer Sauerbraten) ebenso gekonnt zubereitet und hergerichtet, wie internationale Gerichte. Ein ganz besonderes Schmankerl aus unserer Sicht sind die selbst gemachten Nachspeisen. Das Basilikum-Eis war wirklich eine Wucht.

Qype User

„Geschenk zur Hochzeit“

Wir haben zur Hochzeit einen Gutschein für das „kurze Reise lange Wirkung“ Paket bekommen und haben dies vor knapp 4 Wochen eingelöst. Die Gastfreundschaft im Weinhaus Weiler ist einzigartig und deutlich besser als in vielen 5* Hotel. Wir haben von den Inhabern Empfehlungen bekommen was man tun kann und sie haben auch sofort andere Restaurants neben dem eigenen empfohlen und sogar für uns reserviert. Die Infos waren besser als von der Tourist Info!
Die Region war sehr schön. Wir werden definitiv wieder kommen und freuen uns jetzt schon auf die netten Inhaber die sich um jeden ausführlich gekümmert haben und einen alles organisiert haben! Vielen Dank für den schönen Aufenthalt.

Maximilian Hallerstede

„Hier ist der Gast herzlich willkommen!”

Wir waren 6 Tage im Weinhaus Weiler. Das familiär geführte Hotel bietet einen hervorragenden Service. Die Freundlichkeit vom gesamten Team hat uns das Gefühl gegeben – hier herzlich willkommen zu sein. Jeder Extra-Wunsch wurde erfüllt.
Die Speisen und Getränke sind empfehlenswert und von guter Qualität. Auch das Frühstück läßt keine Wünsche offen. Das von uns gebuchte Zimmer „Elfenlay“ Nr. 17 war gemütlich und immer sehr sauber. Hier haben wir uns sehr wohl gefühlt. Die Lage des Hotel Weiler eignet sich für viele Unternehmungen im Weltkulturerbe Mittelrheintal. Dies war mit Sicherheit nicht unser letzter Besuch bei Familie Weiler.

Roland & Ursula

“Mittelrheinromantik in Perfektion”

Wir kommen schon seit Jahren mehrmals im Jahr ins Weinhaus Weiler. Die Freundlichkeit der Gastgeber und die großen gemütlichen Zimmer und Suiten mit Klimaanlage, großen Badezimmern und vor allem Schallschutzfenstern, die den Bahnlärm dort halten wo er hingehört, nämlich draußen sorgen von der ersten Minute an für ein Wohlfühlklima, das den ganzen Urlaub anhält. Die überaus schmackhaften Speisen die Küchenchef Klaus Weiler zubereitet, werden mit regionalen Produkten gekocht. Besonders erwähnenswert ist die Flexibilität der Gastgeber, die Bereitschaft auf Sonderwünsche einzugehen, sowie die kleinen Extras, die den Aufenthalt einzigartig machen. Wir werden gewiss jederzeit wiederkommen und freuen uns jetzt schon auf Familie Weiler und ihr schönes Hotel!

gormanlennox

Öffnungszeiten

Unser Hotel ist 365 Tage geöffnet.

Anreise: bis 17:00 Uhr an der Rezeption, dann bis 21:00 Uhr im Restaurant

Abreise: bis 12:00 Uhr

Restaurant: 12:00 - 15:00, 17:30 - 21:00 Uhr geöffnet

Küche und Restaurant sind mittwochs und donnerstags geschlossen.
Mittwochs und donnerstags ist die Anreise nur bis 17:00 Uhr möglich.

 

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